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Jahresbeitrag |
Einzelpersonen |
135,00 Euro |
Ehepaare/ Paare |
230,00 Euro |
Ehepaare/ Paare einschließlich aller Kinder |
230,00 Euro |
Kinder bis 14 Jahre |
50,00 Euro |
Jugendliche bis 18 Jahre |
65,00 Euro |
Erwachsene Jugendliche über 18 Jahre in Ausbildung |
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Die Beiträge werden im April per Lastschrift eingezogen.
Wir bieten für neue Mitglieder ein Schnupperjahr zu besonderen Konditionen an, um uns kennen zulernen.
Vorraussetzung zum Beitritt in die Tennisabteilung ist die Mitgliederschaft im Hauptverein
TuRa 06 e.V.. Die Beiträge des Hauptvereines sind auf der entsprechenden Seite zu entnehmen.
Fachschaftsordnung
der Tennisabteilung
TuRa 06 e.V. Bielefeld |
Vorwort :
Die Satzung des TuRa 06 e. V. Bielefeld gibt der Fachschaft Tennis die Möglichkeit, aufgrund abteilungsbedingter Besonderheiten bestimmte Sachverhalte ergänzend zur Satzung des Vereins zu regeln. Die Abteilung für den Tennissport im TuRa 06 Bielefeld wurde am 29.04.1980 gegründet. Die Mitglieder der Abteilung müssen einen erheblich höheren Beitrag im Vergleich zu den anderen Mitgliedern im Verein leisten, um die Mittel für Bau und Unterhaltung der Tennisanlage sowie des Clubhauses aufzubringen. Dem Abteilungsvorstand wird deshalb eingeräumt, zusätzliche kostendeckende Beiträge von seinen Mitgliedern zu erheben, diese eigenständig zu verwalten und die von der Abteilung genutzten Anlagen, bestehend aus der Tennisanlage und dem Clubhaus, zu unterhalten. Im Einzelnen wird die Satzung in folgenden Passagen ergänzt bzw. verändert :
( 1 ) Mitgliedschaft
Mitglied der Abteilung kann jeder werden, der neben der Satzung des Hauptvereines auch die Fachschaftsordnung der Abteilung anerkennt. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag (Beitrittserklärung) an die Abteilung Tennis erforderlich. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Abteilungsvorstand. Mit der Aufnahme in die Tennisabteilung ist eine Aufnahmegebühr verbunden, deren Höhe und zeitliche Einforderung die Mitgliederversammlung der Abteilung bestimmt.
Jedem Mitglied, das älter als vierzehn Jahre ist, kann ein Schlüssel der abteilungseigenen Schließanlage gegen Entrichtung eines Schutzpfandes, dessen Höhe die Mitgliederversammlung bestimmt, ausgehändigt werden. Der Verlust des Schlüssels ist dem Vorstand der Abteilung unverzüglich zu melden.
( 2 ) Sonderregelung zur Passivmeldung
Aktive, bisherige oder neue Mitglieder der Tennisabteilung können sich passiv melden. Die Passivmeldung muss schriftlich beim Vorstand der Abteilung bis zum 01. Februar mit Wirkung zum Beginn des laufenden Jahres erfolgen. Neben dem unverändert bestehenden Vereinsbeitrag kann die Mitgliederversammlung der Abteilung für die Zeit der passiven Mitgliedschaft einen Zusatzbeitrag beschließen.
Passive Mitglieder haben das Recht, die Anlage und das Clubhaus zu betreten und an allen nicht sportlichen Aktivitäten der Abteilung teilzunehmen. Sie dürfen aber den Tennissport in der Abteilung nicht ausüben und keinen Schlüssel der Anlage besitzen. Passive Mitglieder haben kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Die passive Mitgliedschaft dauert höchstenfalls fünf Jahre. Eine Fortsetzung der passiven Mitgliedschaft kann nach diesem Zeitraum schriftlich beim Vorstand der Abteilung beantragt werden.
( 3 ) Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft gilt jeweils für ein volles Kalenderjahr. Sie verlängert sich stillschweigend, wenn sie nicht bis zum 15. November des laufenden Jahres schriftlich gekündigt wird. In Ausnahmefällen kann der Vorstand der Abteilung auf Antrag eines Mitgliedes einer anderen Terminierung zustimmen.
Aus der Abteilung ausgeschlossen werden können Mitglieder, wenn sie trotz zweimaliger Mahnung den Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, gegen die Fachschaftsordnung verstoßen oder sich Vereins schädigend verhalten haben. Über den Ausschluss entscheidet nach Anhörung des Mitgliedes auf Antrag des Abteilungsvorstandes der erweiterte Abteilungsvorstand mit 2/3-Mehrheit. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
( 4 ) Beiträge
Die Höhe und Art der zusätzlichen Mitgliedsbeiträge der Fachschaft Tennis werden von der Mitgliederversammlung der Abteilung festgelegt. Der Jahresbeitrag ist zum 01. April des laufenden Jahres zu bezahlen. Wer die Mitgliedschaft während der laufenden Saison vom 01. Mai bis zum 30. Oktober erwirbt, zahlt einen anteiligen Beitrag, der zusammen mit der Aufnahmegebühr sowie mit eventuell anderen anfallenden Kosten zum 30. November zu zahlen ist.
Die Mitgliedsbeiträge können in Ausnahmefällen gestundet bzw. ausgesetzt werden. Hierüber entscheidet der Vorstand auf Antrag.
( 5 ) Vorstand der Abteilung
Der Vorstand der Tennisabteilung besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand
1. Vorsitzende/r
2. Vorsitzende/r
3. Leiter/in der Finanzen
4. Technische/r Leiter/in
5. Schriftführer/in
6. Sportwart/in
und dem erweiterten Vorstand
1. alle Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
2. der/dem Vorsitzenden des Hauptvereins
3. Mitglieder des Festausschusses
4. Jugendbetreuer
5. Hauswart/in
6. Platzwart
Die/Der 2. Vorsitzende vertritt die/den 1. Vorsitzenden in allen internen Abteilungsangelegenheiten sowie gegenüber dem Hauptverein. In allen finanziellen Angelegenheiten vertritt die/der Leiter/in der Finanzen in Abstimmung mit der/dem 2. Vorsitzenden die/den Abteilungsvorsitzenden. Die Vertretung im externen Bereich obliegt der/dem 2. Vorsitzenden in Abstimmung mit den übrigen Mitgliedern des geschäftsführenden Abteilungsvorstandes.
( 6 ) Rechte und Pflichten des Abteilungsvorstandes
Über Ausgaben bis zu einem Drittel der gesamten Jahresmitgliedsbeiträge der Abteilung kann der Vorstand allein entscheiden. Darüber hinausgehende Ausgaben werden durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit entschieden.
( 7 ) Kassenverwaltung
Die Kasse der Abteilung wird eigenständig durch die Abteilung geführt. Die/Der Leiter/in der Finanzen verwaltet die Kasse und das Vermögen der Abteilung. Alle Belege sind durch die/den 1. Vorsitzende/n oder ihren/seinen Stellvertreter gegenzuzeichnen. Er/Sie hat über Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Die Kassenprüfung obliegt zwei Kassenprüfern, die jährlich von der Mitgliederversammlung bestellt werden. Die endgültige Prüfung obliegt dem Schatzmeister des Hauptvereins. Der Kassenbestand ist in den des Hauptvereins aufzunehmen.
Bielefeld, den 20. April 1999
Die Fachschaftsordnung ist am 20.04.1999 durch die Jahreshauptversammlung des Hauptvereins genehmigt worden.
Anmerkung des Abteilungsvorstandes :
Durch den Vereinsnotar Dr. Ruwe wurden folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen: alle Hinweise auf die Hauptsatzung in den Überschriften zu den einzelnen Punkten wurden entfernt, da dies sonst zur Satzungsänderung mit Ankündigung auf der Einladung geführt hätte. Die letzten beiden Sätze zur Kassenverwaltung dienen lediglich der Klarstellung der ohnehin geübten Praxis.
Der Vorstand